Gutsche
Frischling im Forum
Beiträge: 1
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Erstellt: 16.02.05, 12:09 Betreff: Re: Erhöhung der Mehrwertsteuer |
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@rosavonlima : Das Thema ist ja nicht neu . "Liebhaberei" ist ein rein ertragsteuerlicher (Einkommensteuer) Begriff und spielt bei der Umsatzsteuer keine Rolle . Möglichkeit der (auch späteren (junge Pferde) Erzielung von Einnahmen = Unternehmer (egal ob Gewinn oder nicht) .
Das heisst : Auf Rennpreise 7% USt an den RV berechnen , zusätzlich erhalten (und abführen) (fall Nettorennpreise), = kostet 0 :Vorsteuer aus Kosten geltend machen = UST 7% oder 16% auf Pensionsentgelte ist egal, da in voller Höhe erstattet wird .
OPTION : Der sog Kleinunternehmer (< 16.620 Umsatz = Summe aus RP und Verkäufen) verzichtet auf dise Regelung. > 16.620 Umsatz = sowieso umsatzsteuerpflichtig . Und damit es ganz kompliziert wird : Jeder ist nur 1x mal Unternehmer ... d.h. der selbständige Bäcker mit nur 1 Pferd ist mit Bäckerei und Pferd zusammen 1x mal UNternehmer, da gibt es auch nichts zu optieren ... ist sowieso ust pflichtig (auch Vorsteuer) .
wird ständig falsch gemacht ... ist aber trotzdem so .
Da ja wohl die allerwenigsten ein "kostendeckendes" Hobby ausüben / haben bedeutet die USt Erklärung, die regelmässig zu einer Vorsteuererstattung führt , eien echte Kostenersparnis ..... davon könntet ihr noch ein Pferd halten , wenn die anderen rd. 7(Futter) / 16% (Pension, Schmied/Tierarzt etc ect).. :-)
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