eurotrotter
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Erstellt: 15.02.05, 14:21 Betreff: Erhöhung der Mehrwertsteuer |
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der BFH hat entschieden, daß das Einstellen und Betreuen von Pferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, nicht dem ermäßigten Steuersatz, sondern dem allgemeinen Steuersatz (16 %) unterliegt.
Das gilt auch für Trabrennpferde!
Es wird also ab dem 01.Januar 2005 zu dem Nettobetrag anstelle von 7 % nunmehr 16 % aufgeschlagen. Renngewinne und Trainerprozente sind von der Neuregelung nicht betroffen. Hier bleibt es bei 7 %.
Für Besitzer lohnt es sich jetzt auf jeden Fall, für die Umsatzsteuer zu optieren, damit sie die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen können.
Nur zur Klarheit:
Der Trainer muß die Erhöhung an das Finanzamt weitergeben und darf sie nicht selbst einstecken!
at your service
[editiert: 15.02.05, 14:23 von eurotrotter]
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