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fREUNDSCHAFT UND hILFE

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Autor Beitrag
Möhrenmann
Rennbahn-Profi

Beiträge: 414
Ort: überall und nirgends


New PostErstellt: 10.08.04, 13:40  Betreff: fREUNDSCHAFT UND hILFE  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Mal eine Frage: Vor ungefähr einem Jahr (ziemlich genau auf der Jahreshauptversammlung BTV) kam ein uns sehr bekannter Rennbahnbesucher und klagte mir sein Leid. Ich war mit ihm sehr gut bekannt ( mit dem Ausdruck Freund bin sehr sehr vorsichtig). Ende vom Lied war ich lieh ihm 450 €, die er mir in Raten monatlich zurückzahlen wollte... Bis dato ist nicht ein müder Cent zurückgeflossen . Mal stimmte die Bankverbindung nicht, mal dies und mal das. Und nun meine Frage(n):
1. was soll ich mit diesem Herrn tun ?
2. soll ich ihn bloßstellen?

Ich bin sehr enttäuscht und natürlich auch richtig stinkig!

Gruß Möhrenmann

............


[editiert: 11.08.04, 00:23 von karin walter-mommert]
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Mojito
Catchdriver

Beiträge: 133
Ort: Castrop-Rauxel

Schon mal dagewesen?: http://www.heliotropab.se


New PostErstellt: 10.08.04, 16:06  Betreff: Re: fREUNDSCHAFT UND hILFE  drucken  weiterempfehlen

hm,dumme situation aber ich habe dasselbe problem,allerdings handelt es sich nicht um einen beetrag dieser größenordnung

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*TRIXI*
Stammchatter

Beiträge: 234
Ort: zu Hause



New PostErstellt: 10.08.04, 16:18  Betreff: Re: fREUNDSCHAFT UND hILFE  drucken  weiterempfehlen

Habt ihr das schriftlich festgehalten??? Hm ich würde keinem Bekannten so viel Geld leihen!

" Tierschutz ist kein Anlaß zur Freude, sondern eine Aufforderung, sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen." ehemaliger Vorsitzender des Dt. Tierschutzbundes, Dr. Andreas Grasmüller
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Onestep
Rennbahn-Gott

Beiträge: 2343
Ort: Berlin



New PostErstellt: 10.08.04, 16:36  Betreff: Re: fREUNDSCHAFT UND hILFE  drucken  weiterempfehlen

Da ich vermute, dass die Gesamtsumme bei regelmäßiger Ratenzahlung inzwischen beglichen wäre, würde es wohl wenig bringen, den Schuldner nun zum Beginn der vereinbarten Ratenzahlung aufzufordern.
Da ich weiterhin annehme, dass Sie den Schuldner mündlich bereits mehrfach um Einhaltung der Vertragsmodalitäten aufgefordert haben, schlage ich eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung (in diesem Fall 30 Tage) zur Begleichung der Gesamtschuld innerhalb dieser Frist vor.
Die Zahlungsaufforderung sollte per Einschreiben mit Rückschein versandt werden und die Androhung der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beinhalten, falls die Zahlung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
Paragraf 284 Abs.3 BGB – gilt seit dem 1. Mai 2000 und besagt, dass eine Geldschuld während des Verzugs mit fünf Prozent über dem Diskontsatz zu verzinsen ist. Im Klartext: Verzugszinsen verdoppeln sich auf derzeit neun Prozent – ohne vorherige Mahnung.
Für das gerichtliche Mahnverfahren – notwendig, um eventuell einen Vollstreckungstitel erwirken zu können, der 30 Jahre lang gilt, – besteht Vordruckzwang. Die Vordrucke erhalten Sie in Schreibwarengeschäften (meistens nur in Gerichtsnähe) oder auch im Amtsgericht. Auf diesen Vordruck müssen Sie allerdings Gebührenmarken kleben: Für einem Streitwert von 250 Euro kostet das Mahnverfahren 12,5 Euro, einschließlich Zustellungskosten (die Anwalts-Gebührenordnung verlangt für die gleiche Dienstleistung 75 Euro).
Vollstreckungsbescheid: Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht – dazu hat er 14 Tage Zeit – kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dann macht sich der Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers auf den Weg und pfändet Möbel oder Auto eventuell auch den Taschengeldanspruch der Ehefrau (fünf Prozent vom Einkommen des Mannes). Notfalls kann es für den Schuldner mit Pfändung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen beim Arbeitgeber auch unangenehmer werden. Letzter Schritt ist dann die Kontenpfändung.
Die Gerichtskosten für das gesamte Mahnverfahren muss der Schuldner zahlen – und die Anwaltskosten, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt und er den Prozess verliert.


Quelle (teilweise) : Focus Money online


......P.S.: Ist natürlich unangenehm, vor allem, wenn man sich später oder während des Verfahrens öfter über den Weg läuft, aber was soll's....
Gruß und viel Erfolg !

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armani1608
Nachtdienst - Schieber

Beiträge: 2092
Ort: Berlin


New PostErstellt: 11.08.04, 00:20  Betreff: Re: fREUNDSCHAFT UND hILFE  drucken  weiterempfehlen

Ich find das gehört hier nicht rein. Ich kann dich verstehen, Thorsten, aber regel das doch privat. Die Person ist ab Samstag wieder in Berlin.



[editiert: 11.08.04, 00:20 von armani1608]
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Daniela von Dabrowski
Rennbahn-Göttin

Beiträge: 1849
Ort: Berlin



New PostErstellt: 11.08.04, 11:07  Betreff: Re: fREUNDSCHAFT UND hILFE  drucken  weiterempfehlen

eigentlich hast ja recht nico!
nur kann ich auch thorsten verstehen! es gibt leider leute, die die gutgläubigkeit anderer ausnutzen u dann reden sich raus.und bei bekannten macht man ja meist nix schriftlich.....ich weiss nur nich, wenns vor gericht gehen sollte, wie das gehandhabt wird, wenn es keine schriftstücke gibt...da steht ja dann aussage gegen aussage.....
thorsten hat ja auch keinen namen genannt, das is ja erst mal ok.und wer weiss, vieleicht hört ja herr/frau X von diesem topic und findet dann die richtige bankverbindung!
hoffe für dich thorsten, dass ihr das regeln könnt!

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Möhrenmann
Rennbahn-Profi

Beiträge: 414
Ort: überall und nirgends


New PostErstellt: 11.08.04, 14:30  Betreff: Re: fREUNDSCHAFT UND hILFE  drucken  weiterempfehlen

Armani Du hast ja recht....... a b e r vielleicht merkt er das es so nicht geht!?
Gruß Torsten (alias Möhrenmann)

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