akset
Frischling im Forum
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Erstellt: 23.03.05, 20:56 Betreff: Re: Dank an die Rennleitung Berlin |
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Ein Fahrer der sein Pferd im Einlauf nicht ausfährt, egal aus welchen Motiven, verstößt gegen § 85 TRO und ist demzufolge von der Rennleitung zu bestrafen. Eine andere Interpretation des § 85 lässt die TRO nicht zu. Die Beweggründe für das Nichtausfahren mögen vielschichtig und nicht immer unlauter sein, einige stoßen sogar auf unser Verständnis wie im vorliegenden Fall. Gleichwohl sind die Rennen auf der Grundlage der TRO zu fahren und da sind keine Ausnahmen im Bezug auf das Ausfahren des Pferdes im Einlauf erlaubt.
Eine Rennleitung kann also nicht Überlegungen, wie sie hier in eineigen Beiträgen vertreten werden, in ihre Entscheidung mit einbeziehen. Auch wenn mir einige Argumente auf der anderen Seite ebenfalls sympathisch sind. Ein solcher Ermessensspielraum ist in der TRO nicht vorgesehen und das ist sicherlich auch ausdrücklich so gewollt. Dies mag im Einzelfall zwar bedauerlich sein, im Hinblick auf saubere Rennen halte ich diese Regelung vorbeugend für sinnvoll und richtig. Nur so hat der Wetter auch die Gewissheit das kein Pferd, warum auch immer, auf Platz gefahren werden darf.
Ein Wetter der auf Sieg am Toto spielte, hatte bei diesem Beispiel im Einlauf keine Chance zu gewinnen. Sicherlich hätte er auch nur eine geringe Chance gehabt wenn das Pferd ausgefahren worden wäre da es wahrscheinlich mit einem Fehler reagiert hätte. Die Chance wäre aber da gewesen, so jedoch nicht. Auf diese Chance muss ein Wetter aber vertrauen können, bei aller Bewunderung über die Fahrkunst des Fahrers dieses offensichtlich diffizile Pferd auf diese Art fehlerfrei über den Kurs gebracht zu haben. Wenn eine Siegchance da ist, muss auch ein Fehler und der Verlust eines vielleicht sicheren Platzgeldes in kauf genommen werden.
Unverhältnismäßiges starkes Antreiben und übermäßiger Peitschengebrauch sind dabei ebenso Regelverstöße wie sich im Einlauf passiv zu verhalten. Insbesondere der Einsatz der Peitsche ist stark reglementiert. Es ist noch nicht einmal vorgeschrieben eine Peitsche im Rennen mit sich zu führen. Von daher wäre es eine fehlerhafte Beurteilung seitens der Rennleitung das Ausfahren des Pferdes nur an den gebrauch der Peitsche festzumachen.
Gerade das Beschleunigen und Ausfahren eines Pferdes „aus der Hand heraus“ ist eine Kunst die es zu bewundern gilt, nur erkennbar muss es schon sein. Für Fachleute wie es die Rennleitungsmitglieder nun einmal sein sollten, dürfte dies allerdings keine Schwierigkeit darstellen.
Viele Grüße an alle
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