willy1
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Erstellt: 03.05.05, 10:31 Betreff: Staatliches Glücksspielmonopol wackelt |
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat den Versuchen der Länder, privaten Buchmachern die Vermittlung von Sportwetten zu verbieten, einstweilig einen Riegel vorgeschoben. HB BERLIN. Private Wettbüros dürfen vor Erlass eines endgültigen Urteils nur noch dann geschlossen werden, wenn eine konkrete Gefahr für das Gemeinwohl besteht, heißt es in dem Beschluss, der dem Handelsblatt vorliegt (Az.: 1 BvR 223/05). Die bloße Tatsache, dass illegales Glückspiel strafbar ist, reicht dafür nicht. Denn das Verbot privater Glücksspiele sei auf europarechtlicher Ebene mit "erheblichen Zweifeln" behaftet, argumentieren die Richter.
Damit haben die privaten Wettbüros im Kampf gegen die Länder einen wichtigen Zwischensieg errungen: Das Geschäft mit Sportwetten ist nach derzeitiger Rechtslage ein Monopol der landeseigenen Lottogesellschaften - und zwar ein sehr einträgliches. Die staatliche Sportwette "Oddset" erzielt einen Umsatz von 480 Mill. Euro im Jahr, rund 250 Mill. davon gehen in die Sportförderung.
Das staatliche Sportwettenmonopol ist aber in den letzten Jahren erheblich unter Druck geraten. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2003 ist sehr fraglich geworden, ob das Verbot privater Sportwetten europarechtlich Bestand hat. In dem dadurch entstandenen rechtlichen Graubereich gibt es mittlerweile Hunderte privater Sportwettenanbieter. Dabei werden mittlerweile bereits rund 700 Mill. Euro umgesetzt, schätzt Norman Albers vom Deutschen Buchmacherverband.
Einige Länder, vor allem Bayern und Hessen, gehen mit massiven Mitteln gegen die private Konkurrenz vor und überziehen die Anbieter mit Untersagungsverfügungen und Strafverfahren. "Jetzt erwarten wir eine Beruhigung an der Front", sagte Albers dem Handelsblatt. Im bayerischen Innenministerium wiegelt man dagegen ab: Es handle sich um einen Einzelfall, sagte ein Sprecher. "Die Frage, ob sich daraus allgemeine Folgerungen ergeben, muss man in aller Ruhe prüfen." Die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird im Sommer erwartet. HANDELSBLATT, Samstag, 30. April 2005, 12:00 Uhr http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200013,200050,893162/SH/0/depot/0/index.html
Das Verfassungsgericht hat weiteren Einsätzen in GSG-Manier gegen Sportwetten-Anbieter untersagt, Herr Albers jubiliert und sagt 25000 Arbeitsplätze in Deutschland voraus. Die endgültige Entscheidung kommt im Sommer, aber die Tendenz scheint erkennbar. http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen
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