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Erhöhung der Mehrwertsteuer

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eurotrotter
Frischling im Forum

Beiträge: 1


New PostErstellt: 15.02.05, 14:21  Betreff:  Erhöhung der Mehrwertsteuer  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

der BFH hat entschieden, daß das Einstellen und Betreuen von Pferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, nicht dem ermäßigten Steuersatz, sondern dem allgemeinen Steuersatz (16 %) unterliegt.



Das gilt auch für Trabrennpferde!

Es wird also ab dem 01.Januar 2005 zu dem Nettobetrag anstelle von 7 % nunmehr 16 % aufgeschlagen.
Renngewinne und Trainerprozente sind von der Neuregelung nicht betroffen. Hier bleibt es bei 7 %.

Für Besitzer lohnt es sich jetzt auf jeden Fall, für die Umsatzsteuer zu optieren, damit sie die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen können.


Nur zur Klarheit:

Der Trainer muß die Erhöhung an das Finanzamt weitergeben und darf sie nicht selbst einstecken!

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[editiert: 15.02.05, 14:23 von eurotrotter]
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Pamina



New PostErstellt: 15.02.05, 16:05  Betreff: Re: Erhöhung der Mehrwertsteuer  drucken  weiterempfehlen

Jap, das ist wohl wahr.
Nur ist es eigentlich auch schon sehr lang bekannt. Bei uns auf den Hof auf jedenfall Mitte 2004 Gesprächsthema und ich durfte mal wieder rechnen für die Chefin.
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Joschi
Profizocker

Beiträge: 77


New PostErstellt: 15.02.05, 17:40  Betreff: Re: Erhöhung der Mehrwertsteuer  drucken  weiterempfehlen

..alle Besitzer mal nachdenken und weitersagen!
Ist doch ne spitzeninfo..Die UmSt zu optieren!
Danke!


Joschi

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Joschi
Profizocker

Beiträge: 77


New PostErstellt: 15.02.05, 17:43  Betreff: Re: Erhöhung der Mehrwertsteuer  drucken  weiterempfehlen

Hier dazu was aus der aktuellen Zeitschrift Cavallo..
Ich hoffe, ich kann es laden! Smile..

Joschi



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rosavonlima
Rennbahn-Professor

Beiträge: 755
Ort: Berlin



New PostErstellt: 16.02.05, 11:41  Betreff: Re: Erhöhung der Mehrwertsteuer  drucken  weiterempfehlen

Sehe ich etwas anders:
Die Vorsteuer kann man doch nur als Unternehmer geltend machen.
Man müsste demnach den Besitz von Pferden als Unternehmen beim Finanzamt steurlich anmelden. Das Finanzamt würde das ganze aber höchstwahrscheinlich als Liebhaberei ansehen und demnach nicht anerkennen, da man ja in der Regel mit dem Pferdebesitz eher Verluste macht...

P.S.
den Artikel aus der Zeitschrift "Cavallo" konnte ich leider nicht lesen; die Schrift ist für mich zu klein und undeutlich...


MfG
Mario Glase
www.glase-berlin.de


[editiert: 16.02.05, 11:50 von rosavonlima]
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Gutsche
Frischling im Forum

Beiträge: 1
Ort: Oberhausen


New PostErstellt: 16.02.05, 12:09  Betreff:  Re: Erhöhung der Mehrwertsteuer  drucken  weiterempfehlen

@rosavonlima : Das Thema ist ja nicht neu . "Liebhaberei" ist ein rein ertragsteuerlicher (Einkommensteuer) Begriff und spielt bei der Umsatzsteuer keine Rolle . Möglichkeit der (auch späteren (junge Pferde) Erzielung von Einnahmen = Unternehmer (egal ob Gewinn oder nicht) .

Das heisst : Auf Rennpreise 7% USt an den RV berechnen , zusätzlich erhalten (und abführen) (fall Nettorennpreise), = kostet 0 :Vorsteuer aus Kosten geltend machen = UST 7% oder 16% auf Pensionsentgelte ist egal, da in voller Höhe erstattet wird .

OPTION : Der sog Kleinunternehmer (< 16.620 Umsatz = Summe aus RP und Verkäufen) verzichtet auf dise Regelung. > 16.620 Umsatz = sowieso umsatzsteuerpflichtig . Und damit es ganz kompliziert wird : Jeder ist nur 1x mal Unternehmer ... d.h. der selbständige Bäcker mit nur 1 Pferd ist mit Bäckerei und Pferd zusammen 1x mal UNternehmer, da gibt es auch nichts zu optieren ... ist sowieso ust pflichtig (auch Vorsteuer) .

wird ständig falsch gemacht ... ist aber trotzdem so .

Da ja wohl die allerwenigsten ein "kostendeckendes" Hobby ausüben / haben bedeutet die USt Erklärung, die regelmässig zu einer Vorsteuererstattung führt , eien echte Kostenersparnis ..... davon könntet ihr noch ein Pferd halten , wenn die anderen rd. 7(Futter) / 16% (Pension, Schmied/Tierarzt etc ect).. :-)

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