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Autor Beitrag
eurotrotter
Frischling im Forum

Beiträge: 1

New PostErstellt: 15.02.05, 14:21     Betreff:  Erhöhung der Mehrwertsteuer

der BFH hat entschieden, daß das Einstellen und Betreuen von Pferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, nicht dem ermäßigten Steuersatz, sondern dem allgemeinen Steuersatz (16 %) unterliegt.



Das gilt auch für Trabrennpferde!

Es wird also ab dem 01.Januar 2005 zu dem Nettobetrag anstelle von 7 % nunmehr 16 % aufgeschlagen.
Renngewinne und Trainerprozente sind von der Neuregelung nicht betroffen. Hier bleibt es bei 7 %.

Für Besitzer lohnt es sich jetzt auf jeden Fall, für die Umsatzsteuer zu optieren, damit sie die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen können.


Nur zur Klarheit:

Der Trainer muß die Erhöhung an das Finanzamt weitergeben und darf sie nicht selbst einstecken!

at your service


[editiert: 15.02.05, 14:23 von eurotrotter]
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