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Autor Beitrag
k.k.
Rennbahn-Profi

Beiträge: 392


New PostErstellt: 03.01.05, 23:11     Betreff: Re: FAME DE VIE - A-Probe POSITIV -

@ katinka 07,seltener Gast: bitte mich nicht mißzuverstehen, ich bin absolut für die Nulllösung. Nur sollte im Strafmaß ein Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz - in diesem Falle bewußtem, leistungsförderndem Doping gemacht werden. Wenn wie hier von einigen
Forumsteilnehmern als Strafen z.B. Bahnverbote gefordert werden, dürfte
dieses meines Erachtens nach nur den Fällen gelten, in denen absichtlich
- also vorsätzlich Rennen manipuliert wurden - sei es durch Doping oder
fahrerische " Kunststücke ". Bei Erbringung der Beweise bei Letzeren taten sich alle Gremien immer sehr schwer, beim Doping dürfte die Beweislage einfacher liegen.
Wo Menschen arbeiten passieren in aller Regel auch Fehler, sei es durch
im Einzelfall nicht gut informierte Pfleger oder falsche Zeitangaben über
Behandlungsdauern durch Tierärzte, etc.; dort Vorsätze zu unterstellen
wäre wohl falsch. Aus diesen Gründen denke ich, dass im Strafmaß Unterschiede gemacht werden müssen.

Puppenjunge

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