Menzoto
Wettscheinfalter
Beiträge: 60
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Erstellt: 24.10.03, 22:56 Betreff: Stattgebung eines Protestes......... |
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Wer kann mir die folgende Frage beantworten.
1. Wenn der zweitplazierte gegen den erstplazierten Protest einlegt und dieser von der Rennleitung statt gegeben, wann kann der Besitzer dem das Pferd gehört das durch den Protest zurück gestuft wird Widerspruch einlegen und gibt es von der Rennleitung bzw. von der OBT eine schriftliche Erklärung warum sie diesen Protest statt gegeben haben?
2. Und welche Widerspruchszeiten müßen eingehalten werden?
3. Und was passiert wenn Widerspruch eingelegt wird?
[editiert: 29.07.04, 14:59 von Ridethenight]
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