Armani1608
Nachtdienst - Schieber
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Erstellt: 20.06.05, 12:13 Betreff: Re: Streichung aus dem Ergebnis |
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Frage mir selbst beantwortet! Lt Trabrennordnung §126:
§ 126 - Protestbeteiligte 1. Zur Einlegung eines Protestes (Protestführer) sind berechtigt: a) der Besitzer eines Pferdes, das bei Erfolg des Protestes einen Rennpreis, einen höheren Rennpreis oder eine bessere Platzierung erhalten würde, b) der Fahrer und/oder Trainer eines Pferdes, das bei Erfolg des Protestes einen Rennpreis, einen höheren Rennpreis oder eine bessere Platzierung erhalten würde,
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