LBrauckmann
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Erstellt: 24.06.05, 13:24 Betreff: Re: Was ist los in Gelsentrab? |
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Heute in der Buersche Zeitung
Rivalen der Rennbahn nehmen die Stadt ins Visier Am Dienstag, 5. Juli um 11.30 Uhr, wird Michael Schröer, Vorsitzender des Gelsenkirchener Trabrennvereins, wissen, ob sein Verein die Rennbahn am Nienhausen Busch sofort räumen muss. Für diesen Termin hat nämlich Jutta Larshöfer, Richterin am Essener Landgericht, die Urteilsverkündung im Streit des Schweizer Investors und Erbbaurechte-Inhabers Nikea gegen den Rennverein angesetzt. In die Auseinandersetzung der Rivalen auf der Rennbahn sind unterdessen auch hochrangige Vertreter der Stadt Gelsenkirchen mit einbezogen worden.
Der Rennverein hatte vor dem Landgericht Gründe vorgetragen, mit denen er generell die rechtmäßige Übertragung der Erbbaurechte durch den Insolvenzverwalter an die Nikea AG im vergangenen Jahr bezweifelte.
Zunächst wurde die Rechtsfähigkeit des Schweizer Investors in Frage gestellt. Die Nikea AG sei nicht einmal eine "Briefkastenfirma" heißt es in einer Klageerwiderung des Trödelmarkt-Betreibers vom 18. März, die der Redaktion vorliegt. Darüber wird das Gericht nun Informationen einholen und beraten. Der Trödelmarkt soll ebenfalls sofort weichen.
Ein weiteres Argument des Rennvereins, es liege ein Formfehler wegen einer angeblich fehlenden zweiten Unterschrift eines Bevollmächtigten der Stadt Gelsenkirchen bei der Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechts vor, wurde widerlegt.
OB "entlastet" seinen Vorgänger
Oberbürgermeister Frank Baranowski hatte nämlich "gerichtsverwertbar" geschrieben, eine zweite Unterschrift sei nicht erforderlich gewesen, weil der Unterzeichner, Stadtkämmerer Rainer Kampmann, zuvor vom damaligen Oberbürgermeister Oliver Wittke sowie Stadtrat Joachim Hampe eine Generalvollmacht erteilt worden sei, "die den Formvorschriften für derartige Geschäfte entspricht". Und Baranowski ergänzte, "dass eine beglaubigte Kopie der Vollmacht beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichtes Gelsenkirchen hinterlegt worden ist".
Die Stadt ihrerseits hat vor einigen Tagen eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, der sich um das Eintreiben ausstehender Grundbesitzabgaben kümmern soll. Die Nikea fordert vom Untermieter Trabrennverein die Zahlung von Grundbesitzabgaben, die monatlich rund 10 000 Euro betragen. Weitergeleitet werden müsste das Geld, das nach Ansicht der Nikea vom Untermieter und Nutzer Rennverein aufzubringen ist, an die Stadt Gelsenkirchen.
Doch der Rennverein zahlt diese Abgaben nicht. Er zahlt lediglich 10 000 Euro Miete pro Monat als Untermieter der Rennbahn an die Nikea. Die Stadt geht, obwohl sich die Forderungen inzwischen auf mehr als 150 000 Euro belaufen, bisher leer aus.
Wer denn die Grundbesitzabgaben zahlen sollte, wollte Dr. Larshöfer von Schröer wissen. Die Antwort: "Das weiß ich nicht." Einen schriftlichen Verzicht der klammen Stadt Gelsenkirchen auf die Grundbesitzabgaben – so wurde vor Gericht deutlich – hatte es nie gegeben.
Die gesamte Auseinandersetzung hat ihren Ursprung in dem Verkauf des Erbaurechtes im vergangenen Jahr an die Schweizer Nikea AG. Seitdem gibt es Zoff. Generell darf der Rennverein bis Ende Dezember des laufenden Jahres als Untermieter bei der Nikea (monatliche Miete 10 000 Euro) Trabrennen veranstalten (wir berichteten mehrfach).
Doch die Nikea wertete es als Provokation, dass Schröer mit dem Trödelmarkt-Betreiber (Kreativa) einen neuen Vertrag geschlossen hatte. Darin wird der Kreativa zugestanden, bis Ende 2009 die Trödelmärkte vor der Rennbahn zu nutzen. Eben das aber ist auch Ziel der Nikea, die nicht zuletzt deswegen für 875 000 Euro die Erbpachtrechte für das Rennbahngelände und die Trödelmärkte am 16. Juli 2004 erworben hatte.
Zum Abschluss dieses Vertrages sei der Rennverein nicht berechtigt gewesen, argumentiert die Nikea, und betont, der Verein sei nach dem Erwerb der Erbbaurechte nicht mehr Vertragspartner der Nikea und außerdem sei eine "Unterverpachtung nur mit Zustimmung des Verpächters Nikea zulässig". Vor dem Essener Landgericht wurde jetzt wegen der Forderung nach fristloser Kündigung verhandelt.
Richterin Larshöfer sprach von einem möglichen "schwerwiegenden Rechtsverstoß des Rennvereins" und bemerkte, der Verein habe der Kreativa nicht nur den alten Vertrag verlängert, sondern auch neue, weit darüber hinausgehende Zugeständnisse (Jahrmärkte, Messen, Konzerte, Open-Air Veranstaltungen und Partys) eingeräumt.
Stadt wartet auf 150 000 Euro
Außerdem erwähnte sie die ungewöhnliche Vertragsdauer der neuen Vereinbarung, obwohl der Rennverein doch selbst mit einer recht zeitnahen Kündigung durch den Erbbaurechte-Inhaber gerechnet haben müsste.
Michael Schröer seinerseits kündigte für den Rennverein bereits an, im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz gehen zu wollen. Seine Prognose: "Wir können noch einige Jahre lang prozessieren."
-fjc/mars
23. Juni 2005 | Quelle:
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