kleines gespräch
Profizocker
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Erstellt: 21.01.05, 16:44 Betreff: Re: Abgabebeschluß gegen Jens Holger Schwarma |
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Ich glaube wirklich nicht das doping und wettbetrug in einem atemzug zu nennen sind. Einer der sein pferd regelmäßig dopt um damit eine leistungssteigerung zu erzielen schädigt das pferd und seine gegner (opfer). Er verschleiert nicht die form für den wetter und kann selber auch nicht auf hohe quoten hoffen. Der sünder hat es auf die rennpreise abgesehen. Das strafbare ist hierbei das ein tier auf kosten der gesundheit ausgebeutet wird, glaube die meisten dopingsünder würden sich das selber nicht antun aber leider kann sich das tier nicht dagegen wehren. Beim wettbetrug ist der wetter sofort geschädigt, die gesamte trabergemeinde jedoch langfristig. Hierbei gehe ich davon aus das ein pferd in keinster weise gesundheitlich darunter zu leiden hat im rennen eine „spazierfahrt“ zu absolvieren, im gegenteil könnte so etwas moralisch aufbauend wirken.
Fazit: Dopingsünder und wettbetrüger müssen gnadenlos zur rechenschaft gezogen werden aber vorsicht, wenn wir das machen dürfen wir keinen unschuldigen bestrafen. Man kann ein absolviertes fahrverbot nicht rückgängig machen.
Übrigens hatte ich in meinem stall vor ca. 8 jahren mal einen dopingfall, die substanz die gefunden wurde hatten wir nie in unserem stall und haben diese auch bis heute noch nicht verwendet (Isoxoprin oder ähnlich). Aus erfahrung sage ich eine strafe zu unrecht abzusitzen ist mit das schlimmste was einen passieren kann.
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