seltener Gast
Profizocker
Beiträge: 94
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Erstellt: 15.03.05, 14:08 Betreff: Re: Katastrophaler Umsatz in Karlshorst |
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@VR:
Ich darf Sie zitieren: "Zur Frage, m.W. werden Im Albers an KH Renntagen keine Buchmacherwetten auf unsere Rennen angenommen, also alles Bahnumsatz, in den Aussenstellen wird alles nach KH vermittelt, d.h. Aussenumsatz. Auch wenn es am Anfang vielleicht nicht komplett klappte und Andy Gruber gleich aufmerken wird, so ist die Vereinbarung und wie ich unsere Herren kenne, wird es auch korrekt umgesetzt."
Es ist ja fast schon "putzig", lesen zu müssen, daß es eine entsprechende Vereinbarung zu diesem Thema gibt. Ein Blick in ein Gesetz aus dem Jahre 1922, welches sich Rennwett- und Lotteriegesetz nennt, hätte gereicht:
RwLG §4 3. Auf einem Rennplatz ist den Buchmachern nur das legen von Wetten zu festen Odds für die dort am Renntag stattfindenden Rennen gestattet. 4. Auf den Rennplätzen dürfen von den Buchmachern nur Wetteinsätze im Betrag von mindestens 15 Euro angenommen werden. Dieser Paragraph ist keine "lex Albers", sondern stets und überall gültig, obwohl gerade Herr Albers hierauf ab und an (Dreden+Hannover) hingewiesen werden mußte......
Aber "Vereinbarung" klingt natürlich viel schöner; "Naivität" ist auch ein wohlklingendes Wort!
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