seltener Gast
Profizocker
Beiträge: 94
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Erstellt: 12.10.04, 12:34 Betreff: Re: Albers |
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Dem Karlshorster Totalistor direkt wird Albers während der Rennveranstaltungen nicht schaden (dürfen). Gemäß Rennwett- und Lotteriegesetz ist es ihm nämlich untersagt, Wetten für die Rennen in Karlshorts anzunehmen. Ausnahme sind Festkurswetten ab einem Mindesteinsatz von € 15,-. Das gilt für jeden Buchmacher, der auf einer Rennbahn ansässig ist. Also ist sein Hinweis auf die Vermittlung in den Toto kein Goodwill, sondern die Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen.
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