orlow
Rennbahn-Profi
Beiträge: 451
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Erstellt: 26.02.04, 17:15 Betreff: Re: Aktuelle Infos zuden Bebauungsplänen.... |
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Fortsetzung zum "Vertrag"
§ 11 ... Anpassung und Kündigung
( Bei wesentlichen Veränderung der Geschossfläche haben die Vertrags-partner zu verhandeln und eine Lösung zu finden.) " Wesentlich ist eine Veränderung der Geschossfläche gemäß § 2 Abs.2 um mehr als 5 %.." (Wenn keine Übereinkunft erzielt wird, dann gilt "Bei Veränderung der Geschossfläche um mehr als 20% steht den Parteien das Recht zu, diesen Vertrag zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt jedoch, wenn die BVV den Bebauungsplan gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB beschließt oder wenn Genehmigungen nach § 33 BauGB erteilt werden."
Aus dem "Verzeichnis textlicher Festlegungen"
1. Ausnahmsweise Zulässigkeit von der Versorgung des Gebietes dienenden Läde und Schank-und Speisenwirtschaft sowie nicht störender Handwerksbetriebe im allgemeinen Wohngebiet.
2. Ausschluß von Sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieb im allgemeinen Wohngebiet (sind "Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung" und nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
3. Auschluß von Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Garten-baubetriebe und Tankstellen im Wohngebiet " Die im allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und Betriebe des Beherbergungsgewerbes werden ausgeschlossen, da sie aufgrund der extensiven Flächennutzung und baulichen Eigenart den Zielen der städtebaulichen Verordnung widersprechen."
4. Ausschluß von sonstigen Gewerbebetrieben,.., und Vergnügungsstätten (nicht Bestandteil des Bebauungsplanes)
5. Ausschluß von Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäuser und Großgaragen
Ende der Info. Geschafft!!
[editiert: 26.02.04, 17:17 von orlow]
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