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Autor Beitrag
orlow
Rennbahn-Profi

Beiträge: 451

New PostErstellt: 23.02.04, 20:29     Betreff: Re: Aktuelle Infos zuden Bebauungsplänen.... Antwort mit Zitat  

Liebe Trabrennsportfreunde und Beteiligte,
ich halte mich weiter einfach nur an das "Gedruckte"...

Im Rahmen der BVV-Tagung hatte ich Gelegenheit, den Bebauungsplan 11-14a ( Wohnsiedlung) kurz zu überfliegen.
Ich habe ( in aller Eile) keine Bebauungen, keine großen Bauobjekte (z.B. Hotel ) sichten können.

Ich habe darüber hinaus auch keinen Hinweis auf "Gewerbeflächen innerhalb der unmittelbaren Wohnsiedlung" finden können.

Stadtbezirksbürgermeisterin und Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung formulierten in der Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV vom 12.01.2004:
" Das städtebauliche Konzept sieht für den Bebauungsplan 11-14a die Entwicklung eines intensiv durchgrünten allgemeinen Wohngebietes (WA) zwischen Bahnstrasse und Geläuf der Trabrennbahn sowie die Realisierung öffentlicher bzw. öffentlich nutzbarer Grünräume vor. Im direkten Umfeld des S-Bahnhofe "Berlin-Karlshorst" sollen ergänzend kerngebietstypische Nutzungen wie Einzelhandel und Dienstleistungen ihren Standortr finden (MK, MI).
Mit dem Bebauungsplan 11-14b wird das generelle Ziel verfolgt, das Gelände der Trabrennbahn als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz" bzw. "öffentliche naturnahe Parkanlage" zu sichern."


In der Begründung (vom 11.2.2004) zur Dringlichen Vorlage an die BVV heisst es u.a. zum Bebauungsplan 11-14a:
" Die Finanzierung der inneren Erschließungsanlagen wie Straßen, Wege und stadttechnische Erschließung soll durch den Grundstückseigentümer erfolgen. Ebenso soll die Herstellung der öffentlichen Parkanlagen, der öffentlichen naturnahen Parkanlagen und des öffentlichen Spielplatzes.... durch den Eigentümer der Grundstücke durchgeführt und finanziert werden...
Weiterhin sollen die durch Eingriffe in die Natur und Landschaft entstehenden Ausgleichsmaßnahmen durch den Grundstückeigentümer bzw. dessen Rechtsnachfolger getragen und finanziert werden....
Eine erforderliche Lärmschutzwand auf den Grundstücken der Deutschen Bahn AG soll auf der Grundlage eines Vertrage zwischen dem Grundstückseigentümer und der (DB) errichtet und finanziert werden....

Der Grundstückeigentümer soll verpflichtet werden, durch geeignete Maßnahmen zu seinen Lasten dafür zu sorgen, dass von der Trabrennbahn ausgehende Lärmemissionen das Wohnen.....nicht beeinträchtigen. Andernfalls kann die Genehmigung der Nutzung für Wohnzwecke versagt werden. Diese Maßnahmen werden über den städtbauliuchen Rahmenvertrag vom 23. Januar 2004 zwischen Eigentümer und dem Bezirk gesichert...."

(Den städtebaulichen Vetrag und den Bebauungsplan 11-14a werde ich bei Gelegenheit in aller Ruhe "studieren".)


Eine städtebauliche Konzeption für das Gelände der eigentlichen Trabrennbahn liegt bisher nicht vor.)


[editiert: 23.02.04, 20:36 von orlow]
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