orlow
Rennbahn-Profi
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Erstellt: 25.02.04, 17:29 Betreff: Re: Aktuelle Infos zuden Bebauungsplänen.... |
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Fortsetzung "Städtebaulicher Vertrag..."
zur Patronatserklärung vorab: Patron bedeutet inhaltlich = Schutzherr, Gönner, Schutzheiliger Patronat = Schutzherrnrecht, Schirmherrschaft
Bezogen auf den Vertrag verstehe ich die Erklärung so, dass sich die (Konzern)-Mutter (TGL Immobilien GmbH) für ihre Tochter (TPK) verbürgt bzw. die Bürgschaft übernimmt.
In der Patronaterklärung heißt es: "Die TLG Immobilien GmbH steht gegenüber dem Land Berlin dafür ein, dass die TPK ihre Verpflichtungen aus dem städtebaulichen Vertrag über die städtebauliche Maßnahme "Wohnpark Karlshorst" (....Auflistung verschiedener Verpflichtungen - d.V.) erfüllt. Die TGL Immobilien GmbH steht gegenüber dem Land Berlin ferner dafür ein, dass Dritte, denen Flächen übertragen werden, die Bestandteil des Vertragsgebietes nach § 1 Abs. 1 des städtebaulichen Vertrags sind, die von ihnen übernommenen Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen, soweit das Land Berlin einer befreienden Übertragung der Flächen nicht zugestimmt hat oder zustimmen mußte."
Die Patronatserklärung erstreckt sich auf die ortsüblichen und angemessenen Kosten, die nach 6 Bauabschnitten untergliedert sind und eine von mir errechnete Gesamtsumme von 11.464.000.-€ ergeben. Darin eingeschlossen sind bereits die Kosten z.B für Lärmschutzanlagen, für Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen oder für die Herstellung von Folgeeinrichtungen.
wird fortgesetzt
[editiert: 25.02.04, 17:32 von orlow]
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