orlow
Rennbahn-Profi
Beiträge: 451
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Erstellt: 25.02.04, 16:42 Betreff: Re: Aktuelle Infos zuden Bebauungsplänen.... |
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Fortsetzung "Städtebaulicher Vertrag..."
§ 8 Allgemeine Pflichten der TPK (5) " Die TPK wird sicherstellen, dass die Pflichten dieses Vertrages für alle, auch künftigen Fälle der Weiterveräußerung der im Vertragsgebiet liegenden Grundstücke durch sie oder durch Dritte auf die jeweiligen Rechtsnachfolger übertragen werden, soweit die Verpflichtungen noch nicht erfüllt sind. Die TPK haftet auch bei einer Veräußerung der Grundstücke für die von ihr in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen; es sei denn dass Berlin der Veräußerung mit der befreienden Übertragung der Verpflichtungen schriftlich zustimmt."
§ 10 Gewährleistungen
sind mittels einer Patronatserklärung der TLG Immobilien GmbH geregelt.
Dazu später mehr.
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