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Autor Beitrag
orlow
Rennbahn-Profi

Beiträge: 451

New PostErstellt: 24.02.04, 23:46     Betreff: Re: Aktuelle Infos zuden Bebauungsplänen.... Antwort mit Zitat  

Fortsetzung Städtebaulicher Vertrag:

§ 5c Lichtschutzmaßnahmen
" Die TPK verpflichtet sich, im Falle von Baumaßnahmen die Lichtanlage der Trabrennbahn so herzurichten, dass keinerlei unverhältnismäßige Beeinträchtigungen des im Bebauungsplanes 11-14a zu sichernden Wohngebietes auftreten werden."

§ 6 Grundstücksübertragung und Dienstbarkeiten

(1) " Die TPK verpflichtet sich, alle nicht im Eigentum Berlins befindlichen Grundstücksflächen des Vertragsgebietes, die nach dem Bebauungsplan für öffentliche Zwecke festgesetzt sind (...) in einem Umfang von ca. 200.000 qm unentgeltlich und frei von Belastungen an Berlin zu übertragen." (auf eigene Kosten der TPK).
(2) " Die TPK verpflichtet sich, auf Flächen in seinem (auch künftigen) Eigentum, die nach dem Bebauungsplan mit Geh-, Fahr- oder Leitungsrechten zu belasten sind, entschädigungslose Dienstbarkeiten zugunsten des im Bebauungsplan genannten Personenkreis einzuräumen."

§ 7 Folgeeinrichtungen" Die TPK verpflichtet sich zu einer Beteiligung an der Finanzierung der sozialen Einrichtungen in angemessenem Umfang."
(Kindertagesstätte mit 100 Plätzen-2 Mio. €).

Fortsetzung folgt



[editiert: 24.02.04, 23:48 von orlow]
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