orlow
Rennbahn-Profi
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Erstellt: 14.02.04, 17:26 Betreff: Re: Wie kann man Mitglied im Neuen Verein werden? |
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Der PSP Karlshorst e. V. hat doch eine Satzung, dessen Inhalt wir leider noch nicht kennen - oder noch nicht kennen sollen, um laufende Verhandlungen nicht zu beeinträchtigen. Dabei wäre es m. E. ein "Riesenpfund" mit dem der Verein öffentlich sich präsentieren könnte - und eigentlich auch müßte...
In der Vereins-Satzung muß ein Mindestinhalt festgelegt sein (sh. § 57 BGB, Eingetragene Vereine, Zweck, Name und Sitz. Desweiteren wird ein Sollinhalt der Satzung($ 58 BGB) verlangt), der neben Bestimmungen über die Bildung eines Vorstands u.a. auch die Mitgliedschaft (Eintritt, Austritt) regelt und darüber , ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind. Ich bin mir ganz sicher, daß diese Fragen ( z. B. Aufnahmegebühr, Monatsbeitrag) bereits festgeschrieben sind oder alternativ den Hinweis enthalten, daß der konkrete Inhalt zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird. Wäre dem nicht so, dann würde eine Eintragung ins Vereinsregister gar nicht stattfinden können.
Ich finde es wirklich an der Zeit, daß der Vorstand handelt und endlich informiert - für das eingeforderte Vertrauen (sh. Beitrag des Herrn V. Riediger) wäre diese Information eine wichtige,notwendige und gesunde Basis!!!!!!!!
Eine Information ist allemal besser als Keine!!!!
[editiert: 14.02.04, 18:24 von orlow]
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